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Amtsgericht Köln, 142 C 558/15

Datum:
25.07.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Aktenzeichen:
142 C 558/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0725.142C558.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.12.2013 sowie 7,50 Euro Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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