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Amtsgericht Köln, 142 C 537/14

Datum:
09.05.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 537/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0509.142C537.14.00
 
Leitsätze:

Fitnessstudiovertrag: Ausserordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrages gegenüber einem mit Reha-Sport werbenden Fitnessstudio trotz bekannter Vorerkrankung bei fehlender subjektiver Vorhersehbarkeit des Wiederauftretens der Erkrankung.

 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Gerichtes vom 02.03.2015 wird aufrechterhalten und die weitergehende Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

 
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