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Amtsgericht Köln, 142 C 222/16

Datum:
19.09.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 222/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0919.142C222.16.00
 
Leitsätze:

Flugbeförderungsvertrag: "Keine Individualvereinbarung bei Abschluss eines Flugbeförderungsvertrages zu einem "Billigtarif" mit Stornierungsausschlussklausel".

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.469,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent jeweils vollstreckbaren Betrages.

 
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