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Amtsgericht Köln, 138 C 221/16

Datum:
26.07.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 138
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
138 C 221/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0726.138C221.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger  575,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem  05.07.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 79%, die Beklagte zu 21%.

Das Urteil ist  vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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