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Amtsgericht Köln, 130 C 230/15

Datum:
20.01.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.130
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
130 C 230/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0120.130C230.15.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24,00 EUR (in Worten: vierundzwanzig Euro) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 87 % und dem Beklagten zu 13% auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin  vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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