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Amtsgericht Köln, 113 C 448/16

Datum:
23.12.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 113
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
113 C 448/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:1223.113C448.16.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2016 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Berufung wird zugelassen.

 
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