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Amtsgericht Köln, 74 IK 5/10

Datum:
15.01.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 74
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
74 IK 5/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0115.74IK5.10.00
 
Schlagworte:
Versagung der Restschuldbefreiung, Erwerbsobliegenheit, angemessene Erwerbstätigkeit, angemessenes Gehalt, familiengeführter Betrieb
Normen:
§§ 296 Abs. 1 S.1, 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Leitsätze:

Die Vermutung, dass die vom Schuldner ausgeübte Erwerbstätigkeit einschließlich des hierfür gezahlten Gehalts angemessen ist, gilt dann nicht, wenn die Tätigkeit in einem familiengeführten Betrieb ausgeübt wird: Denn die dieser Vermutung zugrundeliegende Annahme, dass die Beschäftigung und die hierfür vereinbarte Entlohnung unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes frei ausgehandelt worden sind, gilt im Rahmen von Arbeitsverhältnissen unter Ehepartnern oder Verwandten nicht oder allenfalls eingeschränkt.

 
Tenor:

./.

 
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