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Amtsgericht Köln, 711 Ds 82/14

Datum:
08.01.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 711
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
711 Ds 82/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0108.711DS82.14.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldtrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,- Euro verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens.

Gegen den Angeklagten wird ein Fahrverbot von 3 Monaten erhängt, welches durch die Zeit der Sicherstellung und vorläufige Entziehung des Führerscheins abgegolten ist.

Der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Sicherstellung seines Führerscheins und der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.

316 Abs. 1, 2 StGB

 
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