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Amtsgericht Köln, 270 C 114/10

Datum:
01.04.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 270
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
270 C 114/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0401.270C114.10.00
 
Tenor:

wird der Antrag der E. GmbH auf Festsetzung einer Entschädigung für das Gutachten vom 02.07.2013 zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

 
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