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Amtsgericht Köln, 226 C 49/12

Datum:
16.07.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 226
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
226 C 49/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0716.226C49.12.00
 
Tenor:

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

 
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