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Amtsgericht Köln, 222 C 529/14

Datum:
16.07.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 222
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
222 C 529/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0716.222C529.14.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, in der von der Klägerin angemieteten Wohnung im 2. Obergeschoss des Hauses C. Str. in Köln die erforderlichen Schönheitsreparaturen (Maler- und Anstricharbeiten, Anstrich bzw. Tapezieren der Decken- und Wandflächen in allen Räumen mit Ausnahme des Badezimmers) sach- und fachgerecht durchzuführen oder durch Beauftragte durchführen zu lassen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.500 €.

 
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