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Amtsgericht Köln, 221 C 521/14

Datum:
30.06.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 221
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
221 C 521/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0630.221C521.14.00
 
Tenor:

Versäumnisurteil

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 310,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 29.09.2012 sowie 5,11 € vorgerichtliche Mahngebühren sowie 70,20 € vorgerichtliche rechtsanwaltliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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