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Amtsgericht Köln, 220 C 85/15

Datum:
28.10.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 220
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
220 C 85/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:1028.220C85.15.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.014,57 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 29.03.2015 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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