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Amtsgericht Köln, 205 C 437/14

Datum:
15.10.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
205
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
205 C 437/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:1015.205C437.14.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt dass der Rechtsstreit in der Hauptsache hinsichtlich der ursprünglich gestellten Anträge zu 1.) und zu 2.) erledigt ist.

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 441,61 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.1.2015 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 21 % und die Beklagte zu 79 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleitsung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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