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Amtsgericht Köln, 142 C 80/15

Datum:
07.09.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 80/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0907.142C80.15.00
 
Leitsätze:

Reisevertragsrecht: Zur Einstandspflicht des Reiseveranstalters bei Verunreinigung des Meerwassers durch eine defekte Kläranlage.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung auf Grund des Urteiles gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

 
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