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Amtsgericht Köln, 142 C 78/15

Datum:
07.09.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 78/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0907.142C78.15.00
 
Leitsätze:

Reisevertragsrecht: Kein Reisemangel bei Eindringen einer Ratte in das Hotelzimmer.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung auf Grund des Urteiles gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat

 
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