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Amtsgericht Köln, 142 C 558/13

Datum:
27.04.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 558/13
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0427.142C558.13.00
 
Leitsätze:

Überwiegendes Mitverschulden einer Bank bei Auszahlung von gepfändeten Sparguthaben nach Verlustmeldung des Sparbuchs ohne Durchführung des Aufgebotverfahrens.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtkosten tragen die Klägerin zu 86 %, der Beklagte zu 2.) zu 8 % und die Beklagten zu 1.) und 2.) gesamtschuldnerisch zu 6  %.

Die aussergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 2.) zu 8 % und die Beklagten zu 1.) und 2.) gesamtschuldnerisch zu 6 %. Die aussergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.) trägt die Klägerin zu 94 % und die aussergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) zu 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet haben.

 
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