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Amtsgericht Köln, 138 C 93/15

Datum:
04.08.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 138
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
138 C 93/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0804.138C93.15.00
 
Tenor:

Die Klage wird  abgewiesen.

Die Kosten des  Rechtsstreits trägt der  Kläger zu 1) zu ½, die Kläger zu  2) und 3)  zu je 1/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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