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Amtsgericht Köln, 137 C 542/14

Datum:
30.03.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 137
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
137 C 542/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0330.137C542.14.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 58 % die Klägerin und zu 42 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

              Die Berufung wird zugelassen.

 
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