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Amtsgericht Köln, 125 C 162/15

Datum:
25.11.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 125
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
125 C 162/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:1125.125C162.15.00
 
Tenor:

1.)                  Die Klagen werden abgewiesen.

2.)                  Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.

3.)                  Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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