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Amtsgericht Köln, 119 C 521/14

Datum:
25.02.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 119
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
119 C 521/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0225.119C521.14.00
 
Tenor:

1.)                  Die Klage wird abgewiesen.

2.)                  Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.)                  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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