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Amtsgericht Köln, 119 C 181/15

Datum:
15.07.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 119
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
119 C 181/15
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0715.119C181.15.00
 
Tenor:

1.)              Die Klage wird abgewiesen.

2.)              Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.)              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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