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Amtsgericht Köln, 111 C 412/14

Datum:
11.08.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 111
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
111 C 412/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0811.111C412.14.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 199,00 EUR (in Worten: einhundertneunundneunzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.09.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2014 Zug um Zug gegen Rückgabe der von der Beklagten unter der Rechnungsnummer 21/07393 gefertigten Brille zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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