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Amtsgericht Köln, 217 C 218/13

Datum:
04.09.2014
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 217
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
217 C 218/13
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2014:0904.217C218.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin; die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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