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Amtsgericht Köln, 215 C 90/14

Datum:
22.08.2014
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 215
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
215 C 90/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2014:0822.215C90.14.00
 
Tenor:

1.       Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.03.2014 zu TOP 2 über die Jahresgesamt- und –einzelabrechnung 2013 wird, soweit es die Kosten „Betriebskosten: Reinigung Sanitäranlagen Mansarde“ betrifft, für ungültig erklärt.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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