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Amtsgericht Köln, 209 C 61/14

Datum:
29.07.2014
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 209
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
209 C 61/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2014:0729.209C61.14.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen,

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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