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Amtsgericht Köln, 208 C 151/14

Datum:
21.11.2014
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 208
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
208 C 151/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2014:1121.208C151.14.00
 
Tenor:

1.)                  Die Beklagten werden verurteilt, die Wohnung in 50735 Köln,

              I Gasse, Erdgeschoss links, bestehend aus 3 Zimmern,

              1 Küche/Kochnische, Bad/WC und 1 Kellerraum zu räumen und

              an die Klägerin herauszugeben.

2.)                  Des Weiteren werden die Beklagten verurteilt, bis zur vollständigen

              Räumung und Herausgabe der Wohnung an den Kläger eine

              Nutzungsentschädigung in Höhe von 480,-- Euro monatlich zu zahlen.

3.)                  Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

4.)                  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar;

die Beklagten dürfen die Räumungsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,-- Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet;

die Beklagten dürfen die Zahlungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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