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Amtsgericht Köln, 143 C 317/13

Datum:
02.09.2014
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 143
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
143 C 317/13
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2014:0902.143C317.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 779,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2013 sowie Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16% und die Beklagte zu 84%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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