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Amtsgericht Köln, 137 C 334/13

Datum:
18.03.2014
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 137
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
137 C 334/13
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2014:0318.137C334.13.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Köln, 11 S 142/14
Leitsätze:

"EUFlugVO - Große Verspätung

Bucht ein Fahrtgast bei einem Luftfahrtunternehmen einen Flug mit Anschlussflug und führt eine weniger als 3 Stunden betragende Verspätung beim der Ankunft des 1. Fluges zu einer Nichterreichung des Anschlussfluges und damit einer Verspätung am Endziel von jedenfalls 3 Stunden, so ist hinsichtlich eines Anspruchs auf Ausgleichsleistung das Luftfahrtunernehmen nicht passiv legitimiert, wenn der 1. Flug von einem anderen durchgeführt wurde."

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 100,- € abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher

Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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