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Amtsgericht Köln, 131 C 81/13

Datum:
07.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.131
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
131 C 81/13
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2014:0407.131C81.13.00
 
Tenor:

 Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vorn 2..9. 2013 - 131 C 81/13 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird; an die Klägerinnen jeweils 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. 9. 2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerinnen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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