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Amtsgericht Köln, 125 C 645/14

Datum:
17.12.2014
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 125
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
125 C 645/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2014:1217.125C645.14.00
 
Tenor:

1.)                  Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 155,50 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. November 2013 zu zahlen.

2.)                  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.)                  Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/6 und der Beklagte zu 1/6.

4.)                  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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