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Amtsgericht Köln, 265 C 243/12

Datum:
11.09.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.265
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
265 C 243/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0911.265C243.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1628,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 443,69 Euro seit dem  3.11.2011, aus 363,86 Euro seit dem 24.11.2011, aus 334,03 Euro seit dem 2.11.2012 und aus 486,98 Euro seit dem 2.11.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 %, die Beklagte zu 3/4 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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