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Amtsgericht Köln, 221 C 365/12

Datum:
18.06.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 221
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
221 C 365/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0618.221C365.12.00
 
Tenor:

             Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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