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Amtsgericht Köln, 208 C 99/09

Datum:
01.03.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 208
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
208 C 99/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0301.208C99.09.00
 
Tenor:

1.)                               Klage und Widerklage werden abgewiesen.

2.)                               Die Kosten des Rechtstreits und der Streithelfer

                                          tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 4/5,

                                          während die Beklagte 1/5 der Kosten des

                                          Rechtstreits trägt.

3.)                               Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Beklagte

              jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

              110 % des vollstreckbaren Betrages; die Beklagte

              darf die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheits-

              leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

              Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

              nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit

              in gleicher Höhe leisten.

 
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