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Amtsgericht Köln, 205 C 592/12

Datum:
04.06.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 205
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
205 C 592/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0604.205C592.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.  Der Klägerin bleibt wegen zu vollstreckender Kosten nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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