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Amtsgericht Köln, 205 C 3/12

Datum:
08.02.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 205
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
205 C 3/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0208.205C3.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten wegen zu vollstreckender Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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