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Amtsgericht Köln, 205 C 283/12

Datum:
15.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 205
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
205 C 283/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0115.205C283.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf wegen zu vollstreckender Kosten durch den Beklagte die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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