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Amtsgericht Köln, 142 C 83/13

Datum:
30.09.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 83/13
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0930.142C83.13.00
 
Leitsätze:

Fluggast-VO: Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung wegen Reduzierung der Passagieranzahl bei Erkrankung eines Crewmitgliedes.

 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Gerichtes vom 13.05.2013 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in der gleichen Höge geleistet haben

 
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