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Amtsgericht Köln, 142 C 574/12

Datum:
26.08.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 574/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0826.142C574.12.00
 
Leitsätze:

Maklervertrag: Fortbestand des Provisionsanspruches bei Irrtum nach § 119 Abs. 2 BGB bei Abschluss eines Mietvertrages als Hauptvertrag und nachträglicher Vertragsaufhebung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.  

 
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