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Amtsgericht Köln, 142 C 558/12

Datum:
13.05.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 558/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0513.142C558.12.00
 
Leitsätze:

Unwirksamkeit einer separaten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondgebundener Rentenversicherung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.   

 
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