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Amtsgericht Köln, 142 C 227/12

Datum:
06.05.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 227/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0506.142C227.12.00
 
Leitsätze:

Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung bei fehlender Einwillligung zu Filmaufnahmen zu einer Doku-Soap.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.07.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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