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Amtsgericht Köln, 142 C 160/13

Datum:
02.12.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 160/13
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:1202.142C160.13.00
 
Leitsätze:

Reisevertrag: Selbstabhilfe durch Unterkunftswechsel: Lodge statt Planwagen

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 277,85 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.10.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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