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Amtsgericht Köln, 138 C 421/13

Datum:
05.11.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 138
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
138 C 421/13
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:1105.138C421.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls  nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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