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Amtsgericht Köln, 136 C 17/12

Datum:
11.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 136
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
136 C 17/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0111.136C17.12.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 215,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung des Beklagten wird zugelassen.

 
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