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Amtsgericht Köln, 131 C 260/12

Datum:
27.05.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt.131
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
131 C 260/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0527.131C260.12.00
 
Tenor:

 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 24. 1. 2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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