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Amtsgericht Köln, 127 C 629/11

Datum:
13.03.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 127
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
127 C 629/11
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0313.127C629.11.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 19.11.2012 wird aufgehoben.

      Die Klage wird abgewiesen.

      Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

        Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

        in Höhe von 110%des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht

        die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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