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Amtsgericht Köln, 126 C 426/12

Datum:
18.09.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 126
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
126 C 426/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0918.126C426.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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