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Amtsgericht Köln, 125 C 602/09

Datum:
22.04.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 125
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
125 C 602/09
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0422.125C602.09.00
 
Tenor:

1.)                  Die Klage wird abgewiesen.

2.)                  Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.)                  Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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