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Amtsgericht Köln, 118 C 41/13

Datum:
08.04.2013
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 118
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
118 C 41/13
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2013:0408.118C41.13.00
 
Tenor:

 1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen ihres gesetzlichen Betreuers, des Rechtsanwalts B.N., an ihrem Kanzleiort sämtliche Akten herauszugeben, die die Beklagte im Rahmen der Betreuung der Klägerin geführt hat.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte:

3.       Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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