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Amtsgericht Köln, 583 Ls 215/12

Datum:
11.09.2012
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
583
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
583 Ls 215/12
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2012:0911.583LS215.12.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 104 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Das sichergestellte Handy wird eingezogen.

Der sichergestellte Betrag von 20 € unterliegt dem Wertersatzverfall.

( §§ 1,3, 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 l\lr.1 BtMG, 53, 73a, 74 StGB)

 
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